Grund: Änderung der Landesfischereiverordnung vom 13. November 2014
Die Landesfischereiverordnung, die für alle Angler in NRW bindend ist, regelt einige Sachverhalte ab sofort neu. Die Äsche bekommt eine ganzjährige Schonzeit in den Gewässern der sogenannten „Äschenhilfskulisse“. Dazu zählen unter anderem Lenne, Volme und weitere Flüsse.
(siehe: „Erlass zum Schutz der heimischen Äschenbestände und zur Abwehr erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch den Kormoran“ vom 09.05.2014)