Die Lenne

Unser Angelgewässer umfasst ca. 5 km der Lenne vom Wehr bei Reynolds Aluminium in Nachrodt bis zur Eisenbahnbrücke bei Hoesch in Hagen Hohenlimburg.

Unsere Vereinsmitglieder dürfen beide Flussufer der Lenne mit Ausnahme weniger Betriebsgelände beangeln. Gastangler sind ausschließlich in Begleitung eines Vereinsmitgliedes zugelassen. Eine Gewässerkarte ist im Download-Bereich hinterlegt. Hier sind auch die Schongebiete eingezeichnet.

Drei Abschnitte der Lenne von gesamt etwa 450m Länge (von 5km) sind als Laichschongebiete ausgewiesen und dürfen in der Zeit vom 01. April bis 15. Mai nicht beangelt und im Wasser nicht betreten werden. In Zuflüssen wie dem „grüner Bach“ finden Bachforellen eine Laichmöglichkeit. Beim elektrischen Kontrollfischen wurden dort Regenbogen- und Bachforellen bis 60cm nachgewiesen.

Unsere Hegemaßnahmen mit dem regelmäßigen Einsetzen von Brutfischen haben sich mit guten Vorkommen von 1-2 jährigen kleinen Forellen bewährt.


Die wichtigsten Regeln für die Fischerei an „unserem“ Gewässer:
Das Angeln im März ist generell wegen der Durchführung der Besatzmaßnahmen untersagt!
Sommerhalbjahr (01. April bis 19. Oktober)

Das Angeln ist mit 2 Ruten mit je einem Haken erlaubt.

Das Nachtangeln ist in dieser Zeit mit 2 Ruten gestattet.

Spinn- und Flugangeln sind mit einer Rute erlaubt.

Beim Nassfliegenfischen dürfen bis zu 3 Fliegen verwendet werden.

Winterhalbjahr (20. Oktober bis 28./29. Februar)

Unbedingt die erweiterten Schonzeiten gemäß Erlaubnisschein beachten!

Das Angeln mit einer Rute und Schonhaken ist erlaubt.

Kein Spinnfischen in dieser Zeit!

Die Einhaltung dieser Regeln sowie der Schonzeiten wird regelmäßig durch Fischereiaufseher kontrolliert!

Auch im Winter hat der Fluss seinen Reiz. Große Barben gehen das ganze Jahr an den Haken – auch beim Fliegenfischen. Aufgrund der Schonzeit dürfen Äschen und Forellen nicht gezielt beangelt werden und müssen besonders schonend zurückgesetzt werden. Wiederhakenlose Fliegen sind nicht nur in dieser Zeit selbstverständlich.